Die Kunst des Schenkens
liegt darin, einem Menschen
etwas zu geben, was er sich
nicht kaufen kann.

Alan Alexander Milne
Stiftung Bildungsangebote Bild

Förderprogramme

Schon vor der Existenzgründung unterstützt der Staat Existenzgründer in vielfältiger Form. Die Förderungen sind individuell und richten sich nach Ihrer aktuellen persönlichen Situation sowie dem Standort der Gründung. So wird z.B. eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit stärker gefördert als eine Gründung aus einer Festanstellung.

Wenn Sie eine Existenzgründung planen, vorbereiten oder bereits durchgeführt haben, helfen Ihnen diese verschiedene Förderprogramme dabei, sich Beratungen durch Unternehmensberater für Ihr geplantes oder bestehendes Unternehmen zu sichern. Die Kosten für diese Beratungen werden überwiegend gefördert

Vor der Gründung:

Individuelle Beratungsgespräche helfen Ihnen dabei, alle Fragen rund um den Businessplan und die Gründung insgesamt zu klären und diese vorzubereiten. Die Bundesländer bieten dafür innerhalb ihrer Förderprogramme einen Zuschuss zu den Beratungskosten für Gründerinnen und Gründer in Höhe von bis zu 100 Prozent (je nach Bundesland) der Beratungskosten an.
Über uns erhalten Sie zusätzliche kostenfreie Beratungen und Hilfestellungen bei der Erstellung relevanter Unterlagen und Anträge. Zusätzlich kann auf Antrag Ihr Eigenanteil an den Beratungskosten durch die Stiftung gefördert werden.

Nach der Gründung:

Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" des "Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" richtet sich an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) und Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten).
Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen sowie Beratungen zur Unternehmenssicherung.
Über uns erhalten Sie zusätzliche kostenfreie Beratungen und Hilfestellungen bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Zusätzlich kann auf Antrag Ihr Eigenanteil an den Beratungskosten durch die Stiftung gefördert werden.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Je nachdem, in welcher Gründungsphase oder in welchem Bundesland Sie sich befinden, gibt es unterschiedliche Förderstellen und Antragsverfahren.
Grundsätzlich gilt: Vor Antragstellung ist ein Gespräch mit der IHK notwendig, um von dort eine Beratungsempfehlung zu erhalten. Danach ist der Antrag zu stellen. Erst nach der Bestätigung des Antrages durch den Förderträger darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch den jeweiligen Träger. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Gern beraten wir Sie, helfen Ihnen bei der Fördermittelrecherche und der Antragstellung. Fragen Sie uns einfach per Email (mail@mdu-info.de) oder Telefon (0170 98 72 466)!